(Mitg.) Vandalismus und die Zunahme des Litterings haben den Gemeinderat Oberkulm dazu veranlasst, per 1. August 2019 neue Benützungsbestimmungen über das Betreten und Benützen der Schul- und Sportanlagen zu erlassen. Diese umfassen folgendes Areal:Wynenschulhaus, Neudorfschulhaus, Gemeindeschulhaus, Neudorfturnhalle mit Nebenräumen, Schulaussenanlagen (Sportplatz, Kinderspielplatz, Picknickplatz, Wyna Beach Side) Für das Areal gelten neu folgende Benützungszeiten: Montag bis Sonntag, 6 bis 22 Uhr.
Aufenthaltsverbot und klare Regeln
Zwischen 22 und 6 Uhr gilt für ausserschulische Aktivitäten ein Aufenthaltsverbot. Ausnahmen bilden bewilligte Vereinstätigkeiten und öffentliche Veranstaltungen.
Weiter gelten folgende Bestimmungen: – Hunde sind nur auf den Wegen gestattet. Sie sind stets an…