Neue Bestimmungen für die Schulanlagen

Di, 20. Aug. 2019

(Mitg.) Vandalismus und die Zunahme des Litterings haben den Gemeinderat Oberkulm dazu veranlasst, per 1. August 2019 neue Benützungsbestimmungen über das Betreten und Benützen der Schul- und Sportanlagen zu erlassen. Diese umfassen folgendes Areal:Wynenschulhaus, Neudorfschulhaus, Gemeindeschulhaus, Neudorfturnhalle mit Nebenräumen, Schulaussenanlagen (Sportplatz, Kinderspielplatz, Picknickplatz, Wyna Beach Side) Für das Areal gelten neu folgende Benützungszeiten: Montag bis Sonntag, 6 bis 22 Uhr.

Aufenthaltsverbot und klare Regeln

Zwischen 22 und 6 Uhr gilt für ausserschulische Aktivitäten ein Aufenthaltsverbot. Ausnahmen bilden bewilligte Vereinstätigkeiten und öffentliche Veranstaltungen.

Weiter gelten folgende Bestimmungen: – Hunde sind nur auf den Wegen gestattet. Sie sind stets an…

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