Tempo-30-Zone – Wer darf was?

Di, 20. Aug. 2019

An der Einwohnergemeindeversammlung vom November 2018 wurde der Einführung einer Tempo-30-Zone im Bereich der Schulanlagen, Wuhrmattstrasse sowie dem Ergänzungsantrag mit Erweiterung im Bereich der Oberstegstrasse, zugestimmt. Die Inbetriebnahme der Tempo-30-Zone erfolgte per 1. Juli 2019.

(Mitg.) Wer darf was?– In der Tempo-30-Zone gilt generell Rechtsvortritt. – Der motorisierte Verkehr ist gegenüber dem Fussverkehr weiterhin vortrittsberechtigt, muss aber vorsichtig und rücksichtsvoll fahren. – Die Fahrzeuglenker haben in der Tempo- 30-Zone vorausschauend und rücksichtsvoll zu fahren sowie auf spielende Kinder und ältere Menschen besonders zu achten. – Fussgänger können mit der erforderlichen Vorsicht auf der ganzen Fläche die Strasse queren. Bei der Schulanlage ist ein…

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