(Mitg.) Ab sofort ist es allen Unberechtigten verboten, das Schulareal mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Dazu zählen explizit Töffli und Fahrräder. Mit den Fahrrädern darf lediglich bis zum Fahrradunterstand gefahren werden. Die Parkplatzregelung für die Autos ist auf der Verbotstafel ersichtlich (vgl. Abbildung). Verstösse gegen dieses Verbot werden gemäss Artikel 258 Absatz 1 ZPO mit Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft. Wir bitten um Kenntnisnahme und Einhaltung. Die Eltern bitten wir, ihre Kinder zu informieren.
Bürgerrechtskommission Rickenbach
Neringa Pavilonyte-Salmo (Litauische Staatsangehörige) sowie die Kinder Ornina und Mathaios (beide griechische Staatsangehörige) wohnhaft in 6221 Rickenbach, Wesmeristrasse 1, wurde aufgrund der Zusicherung der Bürgerrechtskommission…