Liegengelassener Hundekot

Fr, 15. Nov. 2019

Leider gehen bei der Gemeinde immer wieder Reklamationen ein, dass etliche Hundehalter den Hundekot nicht aufnehmen und liegen lassen. Dies ist für alle anderen Fussgänger sowie auch für die Bewirtschafter von Landwirtschaftsland sehr unangenehm.

(Mitg.) Gemäss Polizeireglement haben Hundehalter dafür zu sorgen, dass ausserhalb besonders eingerichteter Versäuberungsplätze, der öffentliche und private Grund nicht durch Hunde verunreinigt wird. Insbesondere sind landwirtschaftlich genutzte Grundstücke diesbezüglich zu schützen und sauber zu halten. Hundehalter sind verpflichtet, den Hundekot einzusammeln und vorschriftsgemäss zu entsorgen. Bei der Missachtung dieser Pflicht können fehlbare Hundehaltende mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken belegt werden. Der Gemeinderat bittet die…

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