(Mitg.) Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission sind innerhalb der gesetzlichen Frist keine Wahlvorschläge eingereicht worden. Die Urnenwahl findet am 9. Februar statt. Im 1. Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten. In einem allfällig nötigen 2. Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte der Gemeinde Dürrenäsch angemeldet wird.
Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenütztem Fristablauf sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnerund der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 29. November 2019 in Rechtskraft erwachsen.
Rechnungspassation 2018
Die Rechnungspassation der Rechnungen 2018 der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde durch die Gemeindeabteilung,…