Umnutzung des Klosters liegt auf

Fr, 28. Feb. 2020

(Mitg.) Nach Vorschrift des kantonalen Planungs- und Baugesetzes wird die Teilrevision der Ortsplanung betreffend Umnutzung des Klosters Rickenbach öffentlich aufgelegt.

Die Unterlagen können vom 26. Februar bis 26. März auf der Gemeindeverwaltung Rickenbach oder im Internet unter www.rickenbach.ch eingesehen werden. Auf die Zustellung der Bebauungsplan-Aufhebung mit Erläuterungen an die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie an alle Haushalte wird gemäss § 6 Abs. 2 der Planungs- und Bauverordnung (PBV, SRL Nr. 736, Stand 1. Juli 2019) verzichtet.

Personen, kantonale Behörden und Organisationen, die gemäss § 207 PBG ein schutzwürdiges Interesse haben, dass die Änderungen des Zonenplans sowie des Bau- und Zonenreglements nicht wie vorgesehen vorgenommen werden…

Ganzer Artikel ist nur für Abonnenten verfügbar.

Kommende Events

Stellen

Immobilien

Diverses

Trending

1

Der Verbrennungsmotor hat noch lange nicht ausgedient

Elektromobilität ist in aller Munde – und wenn richtig eingesetzt, macht der Elektroantrieb auch Sinn.

Neuste Entwicklungen sprechen aber auch für den Verbrennungsmotor: Hohe Leistungsausbeute bei gleichzeitig massiv gesenkten Verbrauchswerten. So verfügt unser neuster Mercedes-Benz- 4-Zylinder-Motor über vier Ladesysteme, welche die Leistung bedarfsgerecht zur Verfügung stellen, immer unter der Prämisse nach höchster Effizienz. In Verbindung mit eine...