(Mitg.) Nach Vorschrift des kantonalen Planungs- und Baugesetzes wird die Teilrevision der Ortsplanung betreffend Umnutzung des Klosters Rickenbach öffentlich aufgelegt.
Die Unterlagen können vom 26. Februar bis 26. März auf der Gemeindeverwaltung Rickenbach oder im Internet unter www.rickenbach.ch eingesehen werden. Auf die Zustellung der Bebauungsplan-Aufhebung mit Erläuterungen an die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie an alle Haushalte wird gemäss § 6 Abs. 2 der Planungs- und Bauverordnung (PBV, SRL Nr. 736, Stand 1. Juli 2019) verzichtet.
Personen, kantonale Behörden und Organisationen, die gemäss § 207 PBG ein schutzwürdiges Interesse haben, dass die Änderungen des Zonenplans sowie des Bau- und Zonenreglements nicht wie vorgesehen vorgenommen werden…