(Mitg.) Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: Parkieren verboten (Zonensignal 2.50 SSV), mit Zusatz beidseitig, an der Hooverstrasse (zwischen Schrägweg und Unterfeldstrasse).
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 14. März bis 14. April 2020 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Öffnungszeiten über Ostern
Die Büros der Gemeindeverwaltung Oberkulm bleiben über Ostern (ab Donnerstag, 9.April, 17 Uhr, bis Dienstag, 14. April, 8.30 Uhr) geschlossen. Auskünfte zum Pikettdienst…