Nachdem beim Wahlgang am 9. Februar niemand in die Finanzkommission Dürrenäsch gewählt wurde, findet die Ergänzungswahl am 17. Mai statt. Wahlvorschläge können bis am 3. April, 12 Uhr eingereicht werden.
(Mitg.) Bei der Ersatzwahl für ein Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 wurde im ersten Wahlgang am 9. Februar kein Mitglied der Finanzkommission gewählt. Innert der 10-tägigen Frist nach dem ersten Wahlgang sind keine Nominationen für den zweiten Wahlgang eingereicht worden. Auch innert der 5-tägigen Nachmeldefrist bis 3. März, 12 Uhr sind keine Anmeldungen eingegangen. Ein zweiter Wahlgang oder eine stille Wahl sind somit nicht möglich. Können im ersten und zweiten Wahlgang nicht alle Sitze vergeben werden, ist innert sechs Monaten seit dem ersten…