(Mitg.) Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr und der zugehörigen Verordnung hat der Gemeinderat folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: Auf Parzelle 131 (Einmündung Wuhrmattstrasse), Parzelle 136 (Einmündung Waldweg) und Parzelle 137 (Einmündung Wanderweg) gilt ein Verbot für Tiere sowie ein Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder. Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert der Zeitspanne vom 18. April bis 19. Mai 2020 (verlängert wegen dem Rechtsstillstand bis 19. April) bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.