(Mitg.) Die Steuererklärung natürlicher Personen ist bis zum 31. März einzureichen. Es erfolgt jedoch vor dem 30. Juni keine Mahnung. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2020 keine Gesuche gestellt werden (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer). Die Steuererklärung juristischer Personen ist 30 Tage nach Genehmigung des Jahresberichts durch die Generalversammlung spätestens jedoch bis zum 31. Juli 2020 einzureichen. Unter www.ag.ch/efristerstreckung kann eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung auch übers Internet beantragt werden. Zur Identifikation und Sicherheit benötigt man dazu den individuellen «Code». Dieser ist auf Seite 1 des Steuererklärungsbogens aufgedruckt.
Mahngebühren Steuererklärung
Bei Nichtabgabe der…