(Mitg.) Gemäss Vorgaben des Kantonalen Steueramtes wird die Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2019 für die unselbständig erwerbenden Personen (Formular C) bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Die Einreichungsfrist für die selbstständig erwerbenden Personen (Formular A) sowie Landwirte (Formular B) wird bis zum 30. September 2020 verlängert. Es muss kein Gesuch für Fristerstreckung eingereicht werden. Die Steuerbehörde ist jedoch dankbar, wenn die Steuererklärungen trotzdem so rasch als möglich eingereicht werden
Sanierung Schulhaus
Die Vergabe der Aufträge erfolgte für die Arbeitsgattungen Spengler an die Stuber Spenglerei Lüftungs AG, Teufenthal; Verglasungen/Schlosser an die Gurtner Metallbau AG, Buchs und Dachdeckungen an die Franz Widmer AG, Seengen.
Sanierung und Neubau…