Gestützt auf die Verordnung des Regierungsrates zur Regelung der politischen Rechte aufgrund der ausserordentlichen Lage infolge des Coronavirus findet am Sonntag, 28. Juni im Urnenverfahren die Abstimmung über eine Umzonung statt.
(Mitg.) Über folgendes Sachgeschäft wird abgestimmt: Ortsplanungsteilrevision über die Umzonung der Parzelle Nr. 332, GB Rickenbach, von der Sonderbauzone Kloster in die Zone für öffentliche Zwecke (Änderung des Zonenplans Siedlung sowie des Bau- und Zonenreglements). Die Zustellung der Abstimmungsunterlagen (Stimmzettel, amtliches Stimmkuvert, Stimmrechtsausweis) sowie der Detailbotschaft erfolgte bereits rund drei Wochen vor dem Abstimmungstag. Die briefliche Stimmabgabe richtet sich nach den Vorgaben des Stimmrechtsgesetzes. Das Urnenbüro ist am…