(Mitg.) Viele Menschen reagieren sensibel auf Lärm in der Umgebung ihrer Wohnung (z.B. von Sportanlagen, Gaststätten, aber auch Rasenmäher, Pool- und Wärmepumpen etc.) und fühlen sich davon belästigt. Für Alltagslärm gibt es keine Grenzwerte, daher ist eine Beurteilung im Einzelfall notwendig. Für den Umgang mit einigen Lärmquellen existieren Vollzugshilfen (siehe BAFU-Vollzugshilfen unter www.uwe.lu.ch). Im Zusammenhang mit Alltagslärm taucht oft die Frage nach sogenannten Ruhezeiten auf. Ruhezeiten sind jene Stunden, in denen sich ein Grossteil der Bevölkerung erholt und Lärm als besonders lästig empfunden wird. Daher ist in dieser Zeit vermehrte Rücksichtnahme gefordert und lärmintensive Tätigkeiten sind wenn möglich zu unterlassen. Im Kanton Luzern existieren keine einheitlichen…