(Mitg.) Aufgrund der kantonalen Bestimmungen und wegen der ungewissen Entwicklung der Pandemie-Fallzahlen hat der Gemeinderat gestützt auf die Sonderverordnung 1 des Kantons entschieden, auf die Austragung der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2021 zu verzichten und für die nicht aufschiebbaren Geschäfte die direkte Urnenabstimmung anzuordnen. Diese wird am 13. Juni 2021 zusammen mit den eidgenössischen Abstimmungen durchgeführt. An der Durchführung der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 31. Mai 2021 wird festgehalten, da dort der Mindestabstand jederzeit eingehalten werden kann.