Gemäss Abfallreglement der Gemeinde Leimbach haben die Gebühren die Kosten der Abfallwirtschaft zu 100 Prozent zu decken. Der Gemeinderat kann die Gebühren jährlich im Rahmen der effektiv anfallenden Entsorgungskosten anpassen. Als Berechnungsbasis für eine Gebührenanpassung dient die letzte abgeschlossene Rechnung aufgrund der effektiven Zahlen inkl. Verzinsung der Anlagekosten und Abschreibung der Investitionen. Nach Abschluss der Rechnung 2020 weist die Abfallwirtschaft eine Überdeckung aus. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 17. Mai entschieden, die Kehrichtgebühren per 1. Juni um 25 Prozent zu reduzieren. Die Gebühren vergleichen sich daher wie folgt.
Bisher: 17 Liter (Bogen à 10 Stk.) 9 Franken;
35 Liter (Bogen à 10 Stk.) 18 Franken;
60 Liter (Bogen à 10 Stk.) 31 Franken;
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