Die Abteilung Bau hat seit Jahresbeginn rund doppelt so viele Baugesuche wie üblich erhalten. Einige dieser Gesuche könnten auch im vereinfachten Verfahren abgewickelt werden, wodurch sich die Behandlungsdauer verkürzen würde.
(Mitg.) Zu beachten sind im Zusammenhang mit vereinfachten Verfahren die Bestimmungen im Baugesetz und in der Bauverordnung unter anderem die Bestimmung über die vorgängige Zustimmung der Nachbarn. Bei ordentlichen Baugesuchen ist durch die Abteilung Bau eine Unterlagen- und Profilkontrolle durchzuführen und anschliessend die Publikation des Baugesuchs zu veranlassen. Die Auflagedauer beträgt 30 Tage. Anschliessend erfolgt eine abschliessende Prüfung oder im Falle von Einwendungen die Einigungsverhandlung. Bis zur gemeinderätlichen Bewilligung dauert es aufgrund…