Der Gemeinderat Beinwil am See nimmt zur Berichterstattung in den Medien und zu verschiedenen Leserbriefen betreffend Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland nachfolgend Stellung.
(Mitg.) Ein wichtiges Traktandum der Gemeindeversammlung vom 12. November ist die Nutzungsplanung. Sie regelt das Was,Wo und Wie der Bautätigkeit auf dem Gemeindegebiet. Etwa alle 15 Jahre ist sie zu überarbeiten. Im Dezember 2019 legte der Gemeinderat eine erste Fassung vor, welche von den Stimmberechtigten teilweise zurückgewiesen wurde. Wesentliche Forderungen waren:
- Prüfen der unbebauten Parzellen der Wohnzone W2b, ohne «Tschuepli», auf Auszonungen;
- Schaffen einer Landhauszone «Tschuepli» mit einer maximalen Ausnützungsziffer (AZ) von 0.35.
Etwa 2/3 unseres Gemeindegebiets von total 382 ha ist…