(Mitg.) Die Steuererklärung für das Jahr 2021 ist per 31. März 2022 beim Regionalen Steueramt in Sarmenstorf abzugeben. Bei selbstständig Erwerbenden ist der Einreichungstermin der 30. Juni. Die ersten Mahnungen für die Steuererklärungen werden nach den Sommerferien verschickt. Es müssen keine Fristerstreckungsgesuche bis zu diesem Datum eingereicht werden. Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung beantwortet gerne das Regionales Steueramt Sarmenstorf-Fahrwangen-Uezwil in Sarmenstorf (steueramt@sarmenstorf.ch; Telefon 056 667 93 80).
Öffentliche Rechtsauskunft
Die unentgeltliche öffentliche Rechtsauskunft wird abwechslungsweise durch im Bezirk Lenzburg praktizierende Anwälte erteilt. Die Auskunft findet grundsätzlich an zwei Montagen pro Monat, jeweils von 17.30 bis 18.30 Uhr, im…