Die Rickenbacher Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung den Teilzonenplan Gewässerraum beschlossen. Damit wird der Raumbedarf der oberirdischen Gewässer festgelegt, was die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Hochwasserschutz und die Gewässernutzung sicherstellt. Der Regierungsrat hat den Richtplan bewilligt.
(Mitg.) Gemäss Vorgaben aus dem kantonalen Richtplan hat die Gemeinde Rickenbach ausserdem ihre Kleinsiedlungen beurteilt und die Siedlungen Niederwil und Mullwil in einem kommunalen Richtplan als Weiler klassifiziert. Auch mit dem kommunalen Richtplan «Wanderwege» setzt Rickenbach einen Auftrag aus dem kantonalen Richtplan um. Der Regierungsrat hat sowohl den Teilzonenplan Gewässerraum als auch die beiden kommunalen Richtpläne ohne Änderungen genehmigt. Die…