(Mitg.) Um Wildtiere und brütende Vögel zu schützen, gilt im Kanton Luzern vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand Leinenpflicht. Hundehalter/-innen, welche die Leinenpflicht missachten, riskieren eine Busse. Gemäss Verordnung über das Halten von Hunden (Paragraph 1, Abs. b) haben die Halter/-innen ihre Hunde so zu warten und zu beaufsichtigen, dass sie keine Strassen, Gehwege, Trottoirs, Parkanlagen, fremde Gärten oder landwirtschaftliche Kulturen verunreinigen. Widerhandlungen können mit Busse bestraft werden.
Feuerverbot in Wald und Waldesnähe
Die anhaltende Trockenheit hat die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen sowie dem Feuerwehrinspektorat Luzern und der Umweltschutzpolizei Luzern gilt ab 24. März die…