(Mitg.) Per 1. April vergangenen Jahres wurden in Beinwil am See gebührenpflichtige Kehrichtsäcke anstelle von Kehrichtgebührenmarken eingeführt. Für das Aufbrauchen der alten Marken wurde eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2022 gewährt. Noch nicht aufgebrauchte Kehrichtgebührenmarken können bis 30. September der Abteilung Finanzen zurückgegeben werden. Die Gebühren werden zurückerstattet. Diese Frist wird nicht mehr verlängert, das heisst ab 1. Oktober erfolgen keine Rückerstattungen mehr. Ein Rückerstattungsformular kann entweder auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden. Die alten Kehrichtgebührenmarken sind unter Beilage dieses Formulars der Gemeindeverwaltung (Abteilung Finanzen) einzureichen.
Bundesfeier 2022
Die Bundesfeier findet…