(Mitg.) Es wurde festgestellt, dass sich von der Decke des Sandsteinbruches, resp. der Sandsteilhöhle Säulengrotte an vereinzelten Orte Sandsteinstücke lösen, welche ein Betreten verunmöglichen – resp. verbieten. In diesem Sinne wird seitens der Gemeinde ein generelles und striktes Betretungsverbot verhängt, welches zwingend einzuhalten ist. Die Abklärungs- und Behebungsarbeiten werden noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Eine allfällige Verlängerung der Sperrung ist möglich und wird entsprechend vor Ort sowie auch über die Reservationsmöglichkeit auf der Gemeindewebseite kommuniziert.