(Mitg.) Aufgrund des Risikos einer Strom- und Gasmangellage hat der Gemeinderat entschieden, die Brenndauer der öffentlichen Strassenbeleuchtung wie folgt zu verkürzen: Morgens gehen die Lichter erst um 06 Uhr an bis zur Dämmerung (bisher ab 05 Uhr) − am Abend ab Dämmerung bis 24 Uhr (bisher bis 01 Uhr). Diese Zeiten gelten sowohl an Werktagen wie auch an den Wochenenden.