Auf der Website der SVA Aargau können Einwohner selber berechnen, ob sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben. In drei Schritten prüft der Online-Rechner, ob potenziell Anspruch auf Prämienverbilligung für 2023 besteht.
(Mitg.) Basis für die Berechnung bildet die Steuerveranlagung aus dem Jahr 2020. Bei der Berechnung werden die massgebenden kantonalen Gesetzesgrundlagen berücksichtigt, zu finden unter www.sva-ag.ch/rechner.
Regionalpolizei Aargausüd
Der Quartalsinformation der Regionalpolizei aargauSüd kann entnommen werden, dass im 3. Quartal 2022 in gesamthaft 5 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt worden sind. Durchschnittlich fuhren 10 Prozent zu schnell, wobei die Höchstgeschwindigkeit bei 78 km/h im Innerortsbereich lag (Beinwilerstrasse). In der gleichen Zeit musste die…