Aktuelles aus dem Gemeindehaus

Do, 09. Feb. 2023

Seit 2022 kann die mit EasyTax ausgefüllte und elektronisch übermittelte Steuererklärung ohne Unterschrift eingereicht werden. Das bisher notwendige Quittungsblatt wird nicht mehr benötigt. Die mit der Steuererklärung nicht elektronisch übermittelten Belege sind der Abteilung Steuern weiterhin im Steuererklärungsbogen einzureichen.

(Mitg.) Für das Einreichen der Steuererklärung gelten folgende Fristen: Unselbständig Erwerbende: 31. März, selbständig Erwerbende: 30. Juni 2023.

Für jede Zahlung, die vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern geleistet werden, wird ein Vergütungszins von 0,3 Prozent bezahlt. Das gilt auch für Vorauszahlungen in Raten. Das Guthaben wird dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet. Es…

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