Der Luzerner Regierungsrat hat am 3. März die zweite Stimmrechtsbeschwerde des Initiativkomitees abgewiesen. Bereits am 10. Februar hat er die erste Stimmrechtsbeschwerde des Initiativkomitees abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde.
(Mitg.) Noch offen war zu diesem Zeitpunkt die zweite Stimmrechtsbeschwerde der Initianten, welche diese mit Schreiben vom 3. Februar eingereicht haben. In ihrer zweiten Stimmrechtsbeschwerde beantragte das Initiativkomitee unter anderem wiederum die Verschiebung der Abstimmung vom 12. März 2023. Dazu machten die Initianten geltend, in der am 1. Februar auf der Website der Gemeinde Beromünster aufgeschalteten Medienmitteilung und den darin verlinkten Unterlagen (Initiativbegehren, Abstimmungsbotschaft und Gutachten) liege eine unzulässige Beeinflussung…