(Mitg.) Infolge Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe werden auf dem Friedhof Beinwil am See folgende Grabfelder geräumt: Erdbestattungen Nrn. 571-582; Urnengräber Nrn. 221- 229; Urnenmauern C/D/E (Beisetzung in den Jahren 2001/2002). Für später beigesetzte Urnen richtet sich die Grabesruhe nach der Erstbestattung. Gemäss Bestattungs- und Friedhofreglement werden Angehörige auf die Grabräumung aufmerksam gemacht und gebeten, Grabmäler und Pflanzen bis Ende April zu entfernen. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Abräumung durch die Gemeinde und das Verfügungsrecht über verbleibende Gegenstände geht ohne Entschädigungspflicht an die Gemeinde über. Weitere Auskünfte erteilt die Gemeindekanzlei.