Den überbordenden Freizeitaktivitäten im Aabach wird ein Riegel geschoben. Ab 1. Juli 2023 darf man im Gewässer zwischen Hallwilersee und Schloss Hallwyl nur noch ohne Hilfsmittel schwimmen. Der Kanton kommt damit einem Anliegen der Gemeinden Boniswil und Seengen entgegen und wohl auch dem von vielen Schwimmerinnen und Schwimmern.
rc. Der Aabach-Abschnitt zwischen dem Hallwilersee und dem Schloss Hallwyl ist ab sofort für jede Art von Booten, Kanus, Stand Up-Paddle und allen anderen Arten von Schwimmkörpern für immer gesperrt. Das hat der Kanton durch eine Teiländerung der Schifffahrtsverordnung entschieden. Damit soll das Schutzgebiet entlastet und der Uferschutz verbessert werden. Auch der ökologischen Vernetzung des Aabachs wird damit Sorge getragen, heisst es beim Kanton: «Es ist zu…