Die einen verbringen den Sommer zu Hause - die anderen fahren in Urlaub - Gemeindenachrichten gibt es für beide.
(Mitg.) Mit dem Frühling erwacht die Natur und zeigt sich in voller Pracht. Es blüht und spriesst im Garten, an Wegrändern und Strassen, auf Wiesen, Kiesplätzen und Dächern sowie zwischen Pflastersteinen. Nicht alles, was aus dem Boden schiesst, ist beliebt. Folglich greifen Private häufig zu Herbiziden. Aber was ist eigentlich im eigenen Garten erlaubt? Zum Schutz der Gewässer besteht seit 2001 in der Schweiz ein Herbizidverbot auf und an Strassen, Wegen, Plätzen, Terrassen und Dächern. Durch regelmässiges Jäten oder Zurückschneiden, der Verwendung von bodendeckenden Pflanzen oder mittels Hochdruckreiniger oder Abbrenngerät können Flächen von unerwünschten Pflanzen…