(Mitg.) Gemäss Abfallreglement der Gemeinde Leimbach haben die Gebühren die Kosten der Abfallwirtschaft vollständig zu decken. Die Gebührenanpassung liegt in der Kompetenz des Gemeinderates und kann jährlich im Rahmen der effektiv anfallenden Entsorgungskosten angepasst werden. Als Berechnungsbasis für eine Gebührenanpassung dient die letzte abgeschlossene Rechnung. Nach Abschluss der Rechnung 2022 weist der Haushaltkehricht einen Deckungsgrad von rund 132 Prozent, die Grünabfuhr einen von 48 Prozent auf. Insgesamt resultiert eine Überdeckung von 8 Prozent. Das Nettovermögen der Abfallwirtschaft per 1. Januar 2023 beträgt 25’671.42 Franken. Das Budget 2023 rechnet mit einem mutmasslichen Aufwandüberschuss in der Höhe von rund 5017 Franken.Die letzte Gebührenanpassung erfolgte per 1. Juni…