(Mitg.) Der Luzerner Regierungsrat hat Anfang Januar die Gesamtrevision der Ortsplanung Beromünster genehmigt. Gegen diesen Regierungsratsentscheid wurde nun eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht, sodass sich das Kantonsgericht mit dem Fall beschäftigen muss. Dadurch ist die neue Ortsplanung noch nicht rechtskräftig.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Beromünster haben an der Urnenabstimmung vom 27. November 2022 die Gesamtrevision der Ortsplanung beschlossen. Diese Gesamtrevision beinhaltet einerseits die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts mit der Einführung der Überbauungsziffer und der Gesamthöhe sowie damit zusammenhängend einer neuen Einteilung der Bauzonen. Des Weiteren führt die Gesamtrevision die Ortsplanungen der fusionierten Ortsteile Beromünster,…