Gebührenpflicht erst ab 1. März

Do, 15. Feb. 2024

(Mitg.) Eigentlich war die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze auf dem Gemeindegebiet von Beromünster per 1. Februar vorgesehen. Aufgrund von Produktionsengpässen und Lieferverzögerungen können die erforderlichen Park- und Gebührentafeln für die öffentlichen Parkplätze erst im Verlauf des Februars geliefert werden. Dadurch verzögert sich die Einführung der Gebührenpflicht auf den öffentlichen Parkplätzen der Gemeinde Beromünster um einen Monat. Die Gebührenpflicht wird somit erst per 1. März 2024 eingeführt.

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