Wer in die Säule 3a einzahlt, kann ganz legal Steuern sparen – und für die Zeit nach dem Erwerbsleben vorsorgen.
Die Schweizer Bevölkerung wird älter. Es gibt immer mehr Rentner und immer weniger, die in die AHV einzahlen. Deshalb ist es sinnvoll, selbst für die Zeit nach dem Erwerbsleben vorzusorgen – und dabei Steuern zu sparen. Beiträge, die zum Beispiel in eine Risiko- oder Sparversicherung einbezahlt werden, können direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Auch für Teilzeitangestellte und Selbständige
Angestellte (auch Teilzeit), die Mitglied einer Pensionskasse sind, können ihr steuerbares Einkommen um bis zu 7056 Franken jährlich verringern. Wer nicht bei einer Pensionskasse ist, um 20 Prozent seines Einkommens oder maximal 35’280 Franken.
Berufliche Vorsorge: freiwillige…
