(Mitg.) Die Gemeinde Schlossrued verfügt über eine rechtskräftige Bauund Nutzungsordnung, die seit 2010 in Kraft ist. Als integraler Bestandteil der BNO gelten der Bauzonenplan aus dem gleichen Jahr und der Kulturlandplan aus dem Jahr 2000. Der Kulturlandplan basiert auf dem Natur- und Landschaftsinventar aus den 1990er Jahren. Die eingezeichneten Objekte sollen im Feld überprüft und das Natur- und Landschaftsinventar aktualisiert werden. Das Fachbüro «suisseplan raum + landschaft» führt bis im Sommer die erforderlichen Feldbegehungen durch. Alle rechtskräftigen Objekte wie auch potenzielle neue Schutzobjekte werden vor Ort begutachtet. Dazu müssen die Mitarbeitenden private Grundstücke betreten. Selbstverständlich wird darauf geachtet, landwirtschaftliches Kulturland möglichst wenig zu…