(Mitg.) Das Luzerner Kantonsgericht hat die Rechtskraft der neuen Ortsplanung Beromünster für die Teilgebiete Neudorf, Kagiswil/Saffental, Gormund/Golfplatz, Büel/Bäch und Schwarzenbach bestätigt. Durch die hängige Verwaltungsgerichtsbeschwerde sind Teilgebiete in Beromünster und Gunzwil noch nicht rechtskräftig.
In seiner Vernehmlassung zur eingereichten Verwaltungsgerichtsbeschwerde hat der Gemeinderat die Feststellung der Rechtskraft für die von der beschwerdeführenden Partei nicht bestrittenen Inhalte der neuen Ortsplanung beantragt. Er ersuchte das Kantonsgericht, vorab und umgehend die Teilrechtskraft zu bestätigen. Mit Feststellung vom 29. April hat nun das Luzerner Kantonsgericht die Rechtskraft für die von der beschwerdeführenden Partei nicht angefochtenen Teile der neuen…