Nach durchgeführtem Mitwirkungs- und Einwendungsverfahren hat der Gemeinderat Reinach an seiner Sitzung vom 14. Oktober den Gestaltungsplan Friedstrasse erlassen.
(Mitg.) Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, Aarau, Beschwerde führen. Die Beschlüsse und die Akten können während der Beschwerdefrist in der Abteilung Bau und Planung eingesehen werden.
Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat lädt alle Stimmbürger zur Budget-Gemeindeversammlung vom Dienstag, 12. November, 20 Uhr, in den Saalbau ein. Ab 19.30 Uhr wird im Foyer ein Apéro serviert. Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften…