Die Gemeinden sind gemäss § 18 des Pflegegesetzes verpflichtet, für die betagten Einwohnerinnen und Einwohner sowie für ihre Angehörigen eine Anlauf- und Beratungsstelle anzubieten. Diese Aufgabe übt für die Gemeinde Reinach die Pro Senectute Aargau, Beratungsstelle Bezirk Kulm, Hauptstrasse 60, 5734 Reinach, aus. Die Pro Senectute bietet unentgeltliche Beratung zu Themen und Problemstellungen älterer Menschen und deren Bezugspersonen an.
Für die Gemeinde Reinach durften im vergangenen Jahr 337 Anfragen beantwortet werden (2023: 283).