In Reinach müssen Autofahrer Umtriebsentschädigungen zahlen, weil sie auf privaten Grundstücken parkiert haben. Dabei mangelt es in der Gemeinde nicht an öffentlichen Parkplätzen.
mek. Wer in einem Parkverbot parkiert, der kann eine Busse erhalten. So viel ist klar. Doch auch Privatpersonen können Geld von Personen verlangen, wenn diese unerlaubt auf ihrem Grundstück parkieren. Voraussetzung dafür ist ein richterliches Verbot. Dies berechtigt den Grundeigentümer zu einer Busse mittels Strafanzeige bei der Polizei. Die meisten Grundeigentümer verzichten jedoch auf eine Anzeige und fordern von den Falschparkern eine Umtriebsentschädigung, die gezahlt werden muss. Sonst kann der Falschparker angezeigt werden.
Das Verlangen einer Umtriebsentschädigung ist ein legales Vorgehen. Auch in…
