Nach Jahren der Planung und Diskussion liegt nun das Projekt zur Sanierung des Böhlerknotens in Unterkulm öffentlich auf. Vom 2. Juni bis zum 1. Juli 2025 können Interessierte die Pläne einsehen und Stellungnahmen abgeben. Trotz umfassender Massnahmen bleiben die Kreuzung und die Durchfahrt durch Kulm ein verkehrstechnisches Nadelöhr.
rms. Der Böhlerknoten, an dem die Hauptstrasse K242 und die Böhlerstrasse K237 aufeinandertreffen, ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt in Unterkulm. Hier laufen das Wynental und das Suhrental verkehrstechnisch zusammen. Die beiden Kantonsstrassen sind in einem schlechten Zustand und müssen saniert werden. Die stark frequentierte Kreuzung ist insbesondere während der Stosszeiten überlastet, was zu Staus und gefährlichen Ausweichmanövern führt. Zudem entsprechen die Bahnübergänge der Aargau Verkehr AG (AVA) nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen und aktuellen Sicherheitsstandards.
Umfassendes Projekt
Auch wenn sich das öffentliche Interesse vorwiegend um den Böhlerknoten dreht, soll hier nicht verschwiegen werden, dass das nun aufliegende Sanierungsprojekt, an dem die Bahn, der Kanton und die Gemeinde beteiligt sind, mehrere Massnahmen umfasst:
Umbau des Böhlerknotens zu einem T-Knoten mit Lichtsignalanlage und zusätzlichen Abbiegespuren, um den Verkehrsfluss gezielt zu steuern.
Sanierung der Strassenbeläge mit lärmoptimiertem Deckbelag.
Anpassung der Bahnübergänge gemäss den Vorschriften des Bundesamts für Verkehr, inklusive Trennung von Strasse und Bahntrasse durch technische Sicherungselemente.
Umbau der Haltestelle Zentrum zur Erfüllung der Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes, inklusive Verlängerung des Perrons auf 120 Meter.
Veränderung der Infrastruktur für Fussgänger und Velofahrende, unter anderem durch neue Fussgänger- und Veloquerungen.
Die Kosten für das Projekt, an dem in verschiedenen früheren Varianten bereits seit 2012 gearbeitet wurde, belaufen sich auf insgesamt 24 Millionen Franken. Davon entfallen 9,7 Millionen auf den Bahnanteil und 14,3 Millionen auf den Strassenanteil. Der Bahnanteil wird zulasten der Spezialfinanzierung öV-Infrastruktur finanziert. Die Gemeinde Unterkulm trägt 4,1 Millionen Franken, der Kanton übernimmt 10,2 Millionen Franken.
Sehr enge Platzverhältnisse
Auch ob der geplanten Massnahmen bleibt die Situation für Velofahrende kritisch. Die vorgesehenen Fahrbahnbreiten von 3,1 bis 3,27 Meter lassen wenig Raum für sicheres Überholen von Velos. Zu wenig Raum, sagen Ortskundige. Tatsächlich unterschreitet das Projekt an einigen Stellen die empfohlenen Mindestbreiten. Der Kanton schreibt dazu: «Im Rahmen des Projekts mussten aufgrund der engen Platzverhältnisse immer wieder Abwägungen gemacht und Kompromisse gefunden werden, um die Verkehrssicherheit der einzelnen Benutzergruppen gegenüber heute zu verbessern. Somit werden die Spielräume aus Normen und Vorgaben im Sinne der Verkehrsteilnehmenden und der Möglichkeiten angewendet.» Zudem ist das Ausweichen auf die Bahntrasse nicht mehr möglich, da dieses künftig als Grüngleis, also als begrünte Gleisfläche, mit Randstein ausgeführt wird.
70 direkt betroffene Parteien
Auch für Anwohner und Gewerbetreibende ergeben sich einschneidende Veränderungen. Bestehende Zufahrten über die Gleise und Parkplätze werden aufgehoben, was Anpassungen an den Liegenschaften erforderlich macht. Insgesamt sind mehrere Dutzend Parteien von Landumlegungen betroffen. Allein von dieser Seite her dürften Einwände nicht ausbleiben.
Tunnellösung bestenfalls langfristig
Die nun präsentierte Lösung ist im kantonalen Richtplan festgeschrieben, wird jedoch als kurzfristige Übergangslösung betrachtet. Langfristige Varianten, wie ein Bahntunnel, wurden zwar diskutiert, aber aufgrund des hohen Planungsaufwands und der langen Realisierungszeit im Rahmen der aktuell anstehenden Sanierung nicht berücksichtigt. Erst Ende dieses Jahres sollen die Resultate aus einer vom Kanton in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie für eine Tunnellösung vorliegen. Zu spät, um sie überhaupt in irgend einer Form in die aktuelle Planung einfliessen zu lassen.
Baustart frühestens 2029
Die öffentliche Auflage bietet nun vom 2. Juni bis 1. Juli die Möglichkeit, Anregungen und Einwände einzubringen. Ob das sogenannte Böhlerknotenprojekt in der vorliegenden Form umgesetzt wird, hängt auch von der Resonanz der Bevölkerung ab. Im günstigsten Fall ist ein Landerwerbsverfahren per 2026/2027 vorgesehen und ein Baustart im Jahr 2029 möglich.
Weitere Informationen und die Auflageunterlagen sind auf der Website des Kantons Aargau verfügbar:
Neuen Kommentar schreiben