Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts ändern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wohneigentümer deutlich. Gleichzeitig stehen Förderprogramme unter Druck. Was bedeutet das für geplante Investitionen in Energiesparmassnahmen?
PR. Über 90 Jahre lang versteuerten Eigentümer ein fiktives Einkommen – den sogenannten Eigenmietwert. Am 28. September 2025 hat das Schweizer Stimmvolk dessen Abschaffung beschlossen. Damit entfällt zwar das steuerbare Einkommen, gleichzeitig werden jedoch verschiedene Abzüge gestrichen, darunter Unterhaltskosten und Schuldzinsen bei selbstbewohntem Wohneigentum. Besonders relevant ist dies für geplante Investitionen in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen. Bei der direkten Bundessteuer fallen entsprechende Abzüge künftig weg. Ob und in welchem Umfang…
