Die Gontenschwiler Stimmbürger willigte im Jahr 2013 einer "bedingten" Einzonung von 2,5 Hektaren Landwirtschaftsland in Industrieland ein. Bedingt bedeutet: Wenn innert fünf Jahren nicht mehr als zwei Drittel der Fläche bebaut ist, gelten für die noch unüberbauten Flächen wieder die Bestimmungen der Landwirtschaftszone.
Ohne grosses Brimborium, aber mit einem spendierten Znüni für die Mitarbeiter folgte kürzlich der Spatenstich zum Neubau der Schreinerei Bolliger AG im Gontenschwiler Mättenfeld. Das dortige Gelände wurde im Jahr 2013 im Rahmen eines grossen politischen Aktes eingezont, weil der Platz im benachbarten Industriegebiet knapp war und es in Gontenschwil anderswo kaum mehr geeignete Flächen für Industriebauten gibt. Auch die ansässigen Firmen hegten Erweiterungsabsichten. Das Ganze war deshalb nicht unproblematisch, weil nicht zuletzt aufgrund des neuen Raumplanungsgesetzes solche Vorhaben seitens der Politik mit Argusaugen begleitet und sehr sensibel behandelt werden. Dennoch war die Einzonung möglich, wenn auch in bedingter Form. Das heisst, innert fünf Jahren müssen zwei Drittel der Fläche bebaut sein, sonst wird aus der Restfläche wieder Landwirtschaftsland.
Diesen Bericht finden Sie in der WB-Ausgabe Nr. 74, vom Freitag, 23. September 2016. Abonnieren Sie das Wynentaler-Blatt noch heute - Sie verpassen nie wieder das wirklich Wissenswerte aus IHRER Region.

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