Werden an einem Dorffest, Musik- und Turnerabend, Fasnachtsund Tanzanlass oder einer Veranstaltung oder Party von einem Verein, einem Landwirtschaftsbetrieb oder einer ähnlichen Organisation Spirituosen abgegeben, ist dafür eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich.
(Mitg.) Bis anhin wurden die entsprechenden Bewilligungen jeweils durch das kantonale Departement erteilt. Für Anlässe ab dem 1. März 2018 erhalten Gesuchstellende die Kleinhandelsbewilligung nun neu vom Gemeinderat Uerkheim. Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass der Gemeinde und dem Amt für Verbraucherschutz (Meldepflicht nach Lebensmittelgesetz) via Meldeformular für Einzelanlässe zu melden.
Hunde an der Leine
Gemäss der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald…