(Mitg.) Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2019 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2016 nötig. Seit dem letzten Jahr erfolgt das Anspruchsverfahren der Prämienverbilligung ausschliesslich elektronisch. Von Mai bis und mit Juli 2018 erhalten Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung 2016 und möglichem Anspruch auf eine Prämienverbilligung von der SVA Aargau per Post einen persönlichen Code und einen Link für die Onlineanmeldung. Sollte…