Der Gemeinderat Oberkulm hat folgenden Beschluss gefasst: Gestaltungsplan «Gränihübel» in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt in Aarau, Beschwerde führen.
(Mitg.) Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Die Publikation erfolgt am Freitag, 1. Juni 2018. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid…