Genugtuung von 274‘070 Franken

Fr, 06. Jul. 2018

Das Bundesgericht hat den Beschuldigten im Strafverfahren um den Mordfall Gränichen am 29. März vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Nun fällte das Obergericht am 13. Juni ein weiteres Urteil. Es befand darin über die Strafe für die verbleibenden Schuldsprüche, die Partei- und Gerichtskosten sowie die Entschädigungsansprüche für die zu Unrecht ausgestandene Haft. Unter diesem Titel sprach es dem Beschuldigten eine Genugtuung von 274‘070 Franken zu.

Das Obergericht hatte den Beschuldigten mit Urteil vom 23. Juni 2016 nicht nur wegen Mordes, sondern zudem wegen versuchter einfacher Körperverletzung, Nötigung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Hausfriedensbruchs verurteilt. Die vier letztgenannten Schuldsprüche stehen mit dem Tötungsdelikt vom 7. Oktober 2012 indessen in…

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