Die Kirchenpflege der Kirchgemeinde Gontenschwil-Zetzwil gibt gemäss § 20 Reglement über Wahlen und Abstimmungen (SRLA 211.300) den Termin für die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2019 – 2022 bekannt.
(Mitg.) Der 1. Wahlgang findet am 23. September 2018 statt. Sofern ein zweiter Wahlgang nötig ist, findet dieser am 25. November 2018 statt. Anmeldung von Kandidatinnen und Kandidaten für Kirchenpflege (7 Sitze), Kirchenpflegepräsidium und Abgeordnete in die Synode (2 Sitze): Die Anmeldungen müssen folgende Angaben enthalten: Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Heimatort, Strasse, Hausnummer und Wohnort. Sie sind von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und müssen bis zum 37. Tag vor dem Wahltag bis spätestens 12 Uhr bei der Kirchenpflege eintreffen (Reformierte Kirche…