Neue Signalisation «Parkieren verboten»

Fr, 14. Sep. 2018

(Mitg.) Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979, wird folgende neue Signalisationsänderung publiziert: Oberkulm, Rotkornstrasse (Zwischen Schrägweg und Unterfeldstrasse) Parkieren verboten – beidseitig. Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen ab der Publikation im Amtsblatt an den Gemeinderat Oberkulm zu richten. Einsprachen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.

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