(Mitg.) Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979, wird folgende neue Signalisationsänderung publiziert: Oberkulm, Rotkornstrasse (Zwischen Schrägweg und Unterfeldstrasse) Parkieren verboten – beidseitig. Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen ab der Publikation im Amtsblatt an den Gemeinderat Oberkulm zu richten. Einsprachen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.