Kantons- und Gemeindesteuern

Di, 09. Okt. 2018

(Mitg.) Im September wurden die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres verschickt. Es wird angezeigt, was bereits bezahlt oder was dem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2018 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2018 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,1 Prozent berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2019 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Sollte der provisorische fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, wenden Sie sich an das Steueramt (062 738 70 80). Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst. Zu viel…

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