(Mitg.) Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen und privaten Strassen werden dringend ersucht, ihre an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher bis spätestens am 20. Oktober 2018 zurückzuschneiden. Bei Nichteinhalten dieser Aufforderung werden die notwendigen Arbeiten nach Ablauf dieser Frist, ohne weitere Anzeige, durch das Gemeindebauamt auf Kosten der jeweiligen Grundeigentümer ausgeführt.
Öffentliche Auflage verschoben
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau hat die Gemeinden informiert, dass die vorgesehene öffentliche Auflage der Richtplananpassung im Zusammenhang mit dem Projekt Hochwasserschutz Suhrental nicht im September 2018 erfolgt, sondern bis auf Weiteres verschoben wird. Dem Grossen Rat soll ein Beschluss über die dauernde Beanspruchung der…