(Mitg.) Der Gemeinderat hat gegen einen Sozialhilfebezüger Strafanzeige eingereicht. Die betroffene Person – seit über zehn Jahren in der Sozialhilfeabhängigkeit – hat sich vor einiger Zeit eine beträchtliche Summe ihres Freizügigkeitskontos unbemerkt auszahlen lassen. Der Betrag im hohen fünfstelligen Bereich wurde ohne Wissen der Gemeinde für verschiedene private Zwecke ausgegeben. Nach Bekanntwerden und eingehender Prüfung des Falls sowie mehrfacher Befragung der betroffenen Person hat der Gemeinderat entschieden, die Sozialhilfe umgehend einzustellen, einen Teil der ausgerichteten Sozialhilfe zur Rückzahlung zu verfügen und bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen vermuteten Betrugs und wegen vermuteten unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung…